Ab dem 1. Juli 2026 gibt’s in Österreich ein neues Gesetz, das Alleinerziehende finanziell absichert. Der neue Unterstützungsfonds richtet sich an Elternteile, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten.
Mit einem jährlichen Budget von rund 35 Millionen Euro füllt der Fonds eine Lücke, die viele Familien bisher in echte finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat.

Wenn du alleinerziehend in Österreich lebst und keinen Unterhalt für dein Kind bekommst, kannst du ab sofort rund 240 Euro monatlich pro Kind aus dem Fonds beantragen. Fast jedes zweite Kind in Alleinerziehenden-Haushalten gilt als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet.
Die Lebenshaltungskosten sind seit 2021 um etwa 25 Prozent gestiegen. Die monatlichen Kinderkosten für Alleinerziehende liegen bei ungefähr 900 Euro – das ist fast doppelt so viel wie in Zwei-Eltern-Haushalten.
Hier bekommst du einen Überblick, wer Anspruch auf den Fonds hat, welche Unterlagen du brauchst und wie du den Antrag einreichst.
Was Der Neue Fonds Leistet

Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende zahlt monatlich rund 240 Euro pro Kind. Es gibt außerdem eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro für Elternteile, die von Gewalt betroffen sind.
Das Sozialministeriumservice wickelt beide Leistungen ab.
Zweck Und Startzeitpunkt
Der Fonds schließt eine echte Versorgungslücke. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann oder nicht auffindbar ist, fehlt betroffenen Familien oft ein wichtiger Teil des Einkommens.
Das Gesetz gilt seit dem 1. Juli 2026. Nationalrat und Bundesrat haben es bestätigt, und die Koalitionsparteien – ÖVP, SPÖ und Neos – haben den Entwurf gemeinsam ausgearbeitet.
Welche Unterstützung Vorgesehen Ist
Der Fonds bietet drei Leistungsarten:
- Monatliche Zahlung: Rund 240,60 Euro pro Kind, zwölfmal jährlich. Der Betrag orientiert sich am halben Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen.
- Leistung für Halbwaisen: Wenn der verstorbene Elternteil die Wartezeit für Hinterbliebenenleistungen nicht erfüllt hat, gibt’s die monatliche Zahlung sogar 14-mal im Jahr.
- Einmalige Starthilfe bei Gewalt: Bis zu 4.000 Euro für Alleinerziehende, die Gewalt durch den unterhaltspflichtigen Elternteil erlebt haben und in einer akuten Krisensituation stecken.
Die einmalige Starthilfe soll dir helfen, dich aus einer gewaltvollen Beziehung zu lösen, ohne sofort in finanzielle Not zu rutschen. Gerade in diesen Situationen haben viele Angst, Unterhalt einzufordern – aus Sorge vor weiterer Eskalation.
Wer Antragsberechtigt Ist

Der Fonds richtet sich an drei klar definierte Zielgruppen. Entscheidend sind deine Familiensituation, dein Einkommen und dein Wohnsitz in Österreich.
Voraussetzungen Für Alleinerziehende
Du kannst einen Antrag stellen, wenn du in eine der folgenden Gruppen fällst:
- Du bist alleinerziehend und bekommst für dein Kind weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil nicht zahlen kann oder nicht auffindbar ist.
- Du hast ein Halbwaisen-Kind, das keinen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen hat, weil der verstorbene Elternteil die nötige Wartezeit nicht erfüllt hat.
- Du bist von Gewalt durch den Unterhaltsschuldner betroffen und befindest dich in einer akuten Krisensituation, in der es dir nicht zumutbar ist, Unterhaltsansprüche selbst geltend zu machen.
Auch Alleinerziehende mit Flüchtlingsstatus oder Drittstaatsangehörige, die in Österreich leben, können manchmal Anspruch auf den Fonds haben.
Mögliche Einkommensgrenzen
Der Fonds ist als Auffangnetz gedacht, wenn kein Unterhalt fließt. Es geht nicht um eine klassische Einkommensprüfung, sondern darum, dass du nachweisen musst, dass Unterhaltszahlungen tatsächlich ausbleiben.
Dein eigenes Einkommen spielt insoweit eine Rolle, als du zeigen musst, dass die fehlenden Unterhaltszahlungen ein finanzielles Loch reißen. Die genauen Schwellenwerte stehen im Gesetz – das Sozialministeriumservice gibt dir dazu Auskunft.
Haushalt Und Wohnsitz In Österreich
Du brauchst deinen Hauptwohnsitz in Österreich und musst mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das Kind muss ebenfalls in Österreich gemeldet sein.
Ohne diese Grundvoraussetzung kannst du keinen Antrag stellen.
Welche Unterlagen Benötigt Werden
Für einen vollständigen Antrag brauchst du Dokumente, die deine Familiensituation und deine finanzielle Lage belegen. Je besser du vorbereitet bist, desto schneller läuft die Bearbeitung.
Nachweise Zur Familiensituation
Folgende Unterlagen solltest du bereithalten:
- Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder
- Meldezettel, der den gemeinsamen Haushalt bestätigt
- Nachweis über den Obsorgestatus (z. B. Gerichtsbeschluss)
- Nachweis über ausbleibenden Unterhalt – etwa ein Gerichtsbeschluss zum Unterhaltsvorschuss, ein Schreiben des Jugendamts oder ein Nachweis, dass der Unterhaltspflichtige nicht auffindbar ist
- Bei Gewaltbetroffenheit: Polizeiliches Betretungsverbot, einstweilige Verfügung oder Bestätigung einer Gewaltschutzeinrichtung
Einkommensbelege Und Identitätsdokumente
Zusätzlich brauchst du:
- Gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Aktuelle Einkommensnachweise (Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid oder Bescheid über Sozialleistungen)
- Falls vorhanden, Bescheid über Familienbeihilfe
- Bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltstitel oder Nachweis des Flüchtlingsstatus
Kopiere am besten alle Dokumente vorab und sortiere sie in eine Mappe. Das spart dir bei der Antragstellung Zeit und verhindert unnötiges Nachreichen.
So Läuft Die Antragstellung Ab
Du reichst den Antrag über das Sozialministeriumservice ein. Plane ein bisschen Zeit für die Zusammenstellung deiner Unterlagen ein – dann läuft der Rest meistens recht flott.
Wo Der Antrag Eingereicht Wird
Das Sozialministeriumservice (SMS) ist zuständig. Du kannst deinen Antrag bei der Landesstelle deines Bundeslands einreichen, entweder persönlich oder per Post.
Frag ruhig beim Sozialministeriumservice nach, ob es auch eine Online-Einreichung gibt. Die Kontaktdaten findest du auf der offiziellen Website des SMS.
Fristen Und Bearbeitungsdauer
Der Fonds ist seit dem 1. Juli 2026 aktiv. Du kannst deinen Antrag ab sofort stellen.
Eine konkrete Antragsfrist gibt’s aktuell nicht, der Fonds läuft fortlaufend. Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob dein Antrag komplett ist.
Wenn alles vollständig ist, dauert die Prüfung meist nur ein paar Wochen. Fehlen Unterlagen, zieht sich das Ganze natürlich länger.
Was Nach Dem Absenden Passiert
Das Sozialministeriumservice prüft deine Unterlagen und deinen Anspruch. Du bekommst dann schriftlich Bescheid, ob dein Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Wenn du eine Zusage bekommst, überweisen sie die monatliche Leistung direkt auf dein Konto. Bei einer Ablehnung kannst du dich an die Clearingstelle im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wenden und Beschwerde einlegen.
Häufige Stolperfallen Beim Antrag
Auch wenn das Verfahren ziemlich unkompliziert wirkt, scheitern manche Anträge an vermeidbaren Fehlern. Mit etwas Vorbereitung kannst du das vermeiden.
Typische Ablehnungsgründe
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind:
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Einkommensnachweise oder ein nicht aktueller Meldezettel führen dazu, dass dein Antrag nicht bearbeitet werden kann.
- Kein Nachweis über ausbleibenden Unterhalt: Du musst belegen, dass du weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhältst. Ein einfaches Schreiben reicht meist nicht.
- Hauptwohnsitz nicht in Österreich: Ohne gültigen Hauptwohnsitz in Österreich gibt’s keinen Anspruch.
- Kind lebt nicht im gemeinsamen Haushalt: Der Fonds setzt voraus, dass du mit deinem Kind zusammenwohnst.
Wie Sich Fehler Vermeiden Lassen
- Kontrolliere vor der Einreichung, ob alle Dokumente aktuell und vollständig sind.
- Frag beim Jugendamt nach, ob dort schon Unterlagen zur Unterhaltsthematik liegen, die du verwenden kannst.
- Lass dich vorab bei einer Beratungsstelle (z.B. Ombudsstelle für Alleinerziehende oder Frauenberatung) beraten. Dort gehst du den Antrag oft gemeinsam durch.
- Notiere dir eine Kontaktnummer beim Sozialministeriumservice, damit du bei Rückfragen schnell reagieren kannst.
Weitere Hilfen Neben Dem Fonds
Der Unterstützungsfonds ersetzt keine bestehenden Leistungen, sondern ergänzt sie. Es lohnt sich, deine gesamte Anspruchssituation im Blick zu behalten.
Kombination Mit Bestehenden Familienleistungen
Du kannst den Fonds meistens zusätzlich zu anderen Familienleistungen bekommen. Dazu zählen zum Beispiel:
| Leistung | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Familienbeihilfe | Finanzamt |
| Kinderbetreuungsgeld | Krankenversicherungsträger |
| Alleinerzieherabsetzbetrag | Finanzamt (über Steuererklärung) |
| Wohnbeihilfe | Landesregierung |
| Mindestsicherung / Sozialhilfe | Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft |
Schau dir genau an, welche Leistungen du schon bekommst. Vielleicht steht dir noch mehr zu, das du beantragen kannst.
Viele Ansprüche musst du selbst aktiv beantragen, sie kommen nicht automatisch. Wer weiß, vielleicht hast du da noch was übersehen?
Beratungsstellen Und Anlaufpunkte
Wenn du beim Antrag oder mit deiner finanziellen Situation nicht weiterweißt, gibt’s einige Anlaufstellen, die helfen können.
- Sozialministeriumservice: Hier bekommst du Infos zum Unterstützungsfonds. Sie sind auch die erste Adresse, wenn du Fragen zum Antrag hast.
- Jugendamt / Kinder- und Jugendhilfe: Die beraten dich zu Unterhalt und Obsorge.
- Frauenberatungsstellen: Wenn du von Gewalt betroffen bist oder Fragen zur finanziellen Absicherung hast, sind sie für dich da.
- Ombudsstelle für Alleinerziehende: Sie beraten speziell zu den Herausforderungen, die du als Alleinerziehende*r hast.
- Arbeiterkammer: Bei arbeits- oder sozialrechtlichen Problemen unterstützen sie dich.
Probier ruhig aus, welche dieser Angebote für dich passt. Gerade wenn alles eh schon viel ist, kann ein bisschen professionelle Hilfe echt Zeit sparen – und vielleicht entgeht dir so kein Anspruch.




